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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18002
LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11 (https://dejure.org/2011,18002)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.08.2011 - 10 Sa 93/11 (https://dejure.org/2011,18002)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. August 2011 - 10 Sa 93/11 (https://dejure.org/2011,18002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 313 BGB, § 2 KSchG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Auslegung einer Provisionsvereinbarung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage ist kein selbständiger Änderungsgrund im Arbeitsverhältnis; Stufenklage zu Provisionsansprüchen; Vorrang der Änderungskündigung gegenüber Vertragsanpassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313; BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 2; ZPO § 254
    Stufenklage zu Provisionsansprüchen; unbegründeter Einwand der Arbeitgeberin zur Störung der Geschäftsgrundlage; Vorrang der Änderungskündigung gegenüber Vertragsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Angestellter Reisender, Handlungsgehilfe, Auslegung einer Provisionsvereinbarung, Störung der Geschäftsgrundlage, WGG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11
    Soweit überhaupt die Störung der Geschäftsgrundlage die Änderung der Arbeitsbedingungen notwendig macht, hat der Arbeitgeber eine Änderungskündigung auszusprechen (BAG Urteil vom 16.05.2002 -2 AZR 292/01- Rn. 31, NZA 2003, 147).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 93/11
    Das Kündigungsrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG Urteil vom 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32, NZA 2010, 465, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2012 - 10 Ta 248/11

    Anhörungsrüge

    Der Kläger rügt ohne Erfolg, das Beschwerdegericht habe im Zwangsvollstreckungsverfahren seine Hinweispflichten verletzt, weil die Berufungskammer im Hauptsacheverfahren in der mündlichen Verhandlung über die Berufung der Beklagten vom 04.08.2011 (Az.: 10 Sa 93/11) gegenüber der Beklagten zum Ausdruck gebracht habe, sie möge die Berufung bezogen auf Ziffer 3 des Urteils wegen "Aussichtslosigkeit" zurücknehmen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 10 Ta 248/11

    Zwangsvollstreckung - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels - Anspruch auf

    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 04.08.2011 (Az.: 10 Sa 93/11) zurückgewiesen.
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